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Kleve: Unternehmen darf Stromkosten nicht einfach schätzen




Kleve: Unternehmen darf Stromkosten nicht einfach schätzen. Ein Energieunternehmen darf den Stromverbrauch eines Kunden nur dann schätzen lassen, wenn seinen Mitarbeitern das Ablesen der Stromzähler versagt wird. Dies entschied das Landgericht Kleve in einem am Freitag bekanntgewordenen Berufungsurteil. Das Gericht gab damit einem Stromkunden Recht, der Nachforderungen nur teilweise erfüllt hatte.

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